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Zahnzusatzversicherung
Eine gute Zahnzusatzversicherung vermindert auf deutlich spürbare Weise die Kosten, die seit der Gesundheitsreform von 2005 mit jeder etwas aufwändigen Zahnarztbehandlung auf die Patienten zukommen. Dabei lohnt sich ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungen, denn oft wirkt eine Zahnzusatzversicherung mit niedrigerem Beitrag oder scheinbar höheren Zuzahlungen nur auf den ersten Blick so, als sei sie die bessere Alternative. Welche Zahnzusatzversicherung man am besten wählt, hängt außerdem vom jeweils individuellen Zustand des Gebisses, aber auch zum Beispiel davon ab, ob Kinder mitversichert werden sollen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur bei gewissen Grundbehandlungen die gesamte Zahnarztrechnung. Dazu gehören zum Beispiel die Kariesbehandlung mit der jeweils günstigsten Zahnfüllung für die entstandenen Löcher, oder auch die jährliche Zahnsteinentfernung. Sobald es um Zahnersatz, um ästhetisch ansprechende Zahnfüllungen auch im hinteren Kieferbereich, um kiefernorthopädische Behandlungen oder gar um Zahnimplantate geht, zahlen die Kassen, je nachdem, ob man regelmäßige Zahnartbesuche vorweisen kann oder nicht, nur Sätze, die höchsten 50 bis 65 Prozent der tatsächlich anfallen Kosten betragen. Die Kostenübernahme ist darüber hinaus nur bis zu einer gesetzlich festgelegten absoluten Obergrenze im Rahmen der Regelversorgung möglich, die bei vielen Behandlungsmethoden schnell überschritten ist.
Wünscht ein Patient zum Beispiel Keramikverblendungen statt einer Metallkrone, soll ein ansprechendes Inlay statt der Amalgamfüllung den Zahn verschließen oder ein perfektes Implantat statt der konventionellen Brücke eine größere Zahnlücke zum Verschwinden bringen, dann beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur zu einem Minimum an der entstehenden Zahnarztrechnung.
Genau an diesem Punkt der gesetzlich vorgegebenen Maßstäbe für die Regelbehandlung sollte der erste wichtige Blick auf die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung ansetzen. Viele Versicherungen werben für ihr Angebot, indem sie versprechen, dass sie bis zu 80 Prozent einer Zahnarztrechnung übernehmen. Das hört sich natürlich viel besser als das Leistungsangebot anderer Zahnzusatzversicherungen an, die nur 40 Prozent der Zahnbehandlungskosten übernehmen wollen.
Doch wenn man das Kleingedruckte liest, entdeckt man oft, dass sich die Prozentzahlen auf unterschiedliche Bezugsgrößen beziehen. Die Übernahme von 80 Prozent dessen, was die gesetzliche Krankenkasse in Bezug auf eine Regelversorgung zu zahlen bereit ist, kann den Versicherten viel teurer zu stehen kommen, als wenn die Rede davon ist, 40 Prozent der insgesamt durch eine Zahnbehandlung entstehenden Kosten zu zahlen, auch solchen, die von der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht erst in Erwägung gezogen werden.
So sinnvoll in den meisten Fällen eine Zahnzusatzversicherung auch ist; zu viel darf man von keiner der verfügbaren Versicherungen erwarten. Dass eine aufwändige Zahnarztbehandlung tatsächlich zu 100 Prozent an die Zahnzusatzversicherung weitergeleitet werden könnte, ist nur ein schöner Traum. Und auch, wer glaubt, kurz vor einer anstehenden Zahnersatzbehandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können, damit ihn die Sache nicht zu teuer zu stehen kommt, irrt. Behandlungen dieser Art, die vom Zahnarzt bereits als angebracht diagnostiziert wurden, übernimmt die Zahnzusatzversicherung nicht, und überhaupt springt sie erst acht Monate nach Vertragsabschluss mit den versprochenen Leistungen ein.
Zudem kann es vorkommen, dass man meinte, für besondere Behandlungen abgesichert zu sein, und dann stellt sich im Kleingedruckten des Vertrages heraus: Genau diese Leistung ist gar nicht aufgeführt. Oder sie wird nur bis zu einer enttäuschend niedrigen Obergrenze bezahlt. Eine Enttäuschung kann es auch für solche Patienten geben, die erst in höherem Alter die Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, vor allem dann, wenn der Zustand ihrer Zähne nicht der beste ist. Viele Zahnzusatzversicherungen nehmen solche Risikokunden gar nicht erst auf.
Insgesamt wird keine Zahnzusatzversicherung mehr als es der jeweiligen Obergrenze der Regelbehandlung entspricht bezahlen. Doch kann das trotzdem zu erheblichen Kostenersparnissen führen, vor allem dann, wenn es gleich mehrere Zähne sind, für die ein Zahnersatz nötig ist.
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