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Amalgamfüllung
Amalgamfüllungen sind in der Zahnmedizin Füllungen aus Quecksilberlegierungen, die eine breite Anwendung in der Füllungstherapie haben.
Eine häufige Anwendung der Amalgame ist die Verwendung als Füllung für Zähne, heute ausschließlich in der Form von Silberamalgam. Zahnärztliches Amalgam entsteht durch das Vermischen, sog. Triturieren, von jeweils etwa ca. 50 % reinem Quecksilber und einer Feilungsmischung verschiedener Metalle zu einer plastischen Masse, die nach kurzer Zeit (ca. 3-5 minuten) erhärtet. Die Feilungsmischung setzt sich heute aus mindestens 40 % Silber, maximal 32 % Zinn, maximal 30 % Kupfer, maximal 5 % Indium, maximal 3 % Quecksilber und maximal 2 % Zink zusammen. Diese seit den 1980er-Jahren in der Zahnheilkunde üblichen Non-Gamma-2-Phasen-Silberamalgame enthalten etwas weniger Zinn und mehr Kupfer als frühere Mischungen und sind dadurch korrosionsbeständiger. Als zweiten Hauptbestandteil enthält Kupferamalgam Kupfer anstatt Silber und wurde bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ebenfalls als Material für Zahnfüllungen verwendet. Wegen seiner geringeren chemischen Beständigkeit und der umweltschädlichen Verarbeitung (es wurde vorgemischt geliefert und musste zur Verarbeitung durch Erhitzen erweicht werden) wurde es später durch Silberamalgam ersetzt.
Der Vorteil von Amalgam als Füllungsmaterial liegt in der relativ einfachen, auch unter schwierigen Bedingungen im Mund weitgehend fehlertoleranten Verarbeitung und in seiner Haltbarkeit, die bei vergleichbar korrekter Verarbeitung auch heute noch mit keinem anderen plastischen Material erreicht werden kann. Zudem ist Amalgam erheblich preisgünstiger als moderne Füllungskunststoffe, die ihre Vorteile hauptsächlich in der zahnähnlichen Farbe und in der Möglichkeit einer adhäsiven Befestigung an der Zahnhartsubstanz haben.
Gesundheitliche Bedenken
Die Verarbeitung von reinem Quecksilber und der hohe Quecksilbergehalt (ca. 50%) haben schon sehr früh eine Diskussion über mögliche Gesundheitsgefährdungen bewirkt, die von der Verwendung von Amalgam als Füllungsmaterial ausgehen könnten. Schon 1833 brach in den USA nach der forcierten Einführung von Amalgam als Füllmaterial der sogenannte „Amalgamkrieg“ aus, der zu einem zeitweiligen Verbot des Amalgam als Füllmaterial führte. In Deutschland flammte eine ähnliche Diskussion in den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf.
Während dieser sich mittlerweile über drei Jahrhunderte hinziehenden Debatte konnte eine wesentliche Gesundheitsgefährdung nicht direkt nachgewiesen werden. In der Theorie werden zwei verschiedene Mechanismen der Schädigung angenommen: Intoxikation (Vergiftung) und Allergie.
Unbestritten ist die Tatsache, dass Menschen, die mehrere verschiedene (Schwer-)Metalle im Mund haben (z. B. Gold, Amalgam, Silber), tatsächlich erhöhte Quecksilberwerte aufweisen, da durch die im Mund stattfindende Elektrolyse Quecksilber aus dem Amalgam gelöst wird und im Mundraum herumwandert. Ferner treten im Mund Korrosion und Abrasion auf und die Bestandteile der Verbindung - bei Zahnfüllungen sind auch die Schwermetalle Kupfer und Zinn darunter - gelangen in den Organismus. Quecksilber wird vor allem in Form von Quecksilberdampf aufgenommen (BfArM 2005, Seite 8).
Bei der Aufnahme von Quecksilber kommt es zu vermehrter Ausscheidung im Urin und zur Einlagerung von Quecksilber im Körper, vor allem im Fettgewebe. Dies ermöglicht die neurotoxische Wirkung des Schwermetalls, denn Nervengewebe ist u. a. von Fett umgeben.
Das BfArM empfiehlt, bei Schwangeren, Kindern und Nierengeschädigten auf die Verwendung von Amalgam zu verzichten (BfArM 2005, Seite 18)..
In jüngster Zeit werden vor allem Reaktionen bei Allergikern und systemische Schäden durch elektrochemische Effekte vermutet. So wird z. B. im Reagenzglas die Toxizität von Quecksilber etwa um den Faktor 10.000 erhöht, wenn es mit Aluminium vermischt wird. Diese Tatsache führt in vielen Staaten mittlerweile dazu, dass gleichzeitig aluminium- und quecksilberhaltige Impfungen (Beispielsweise enthalten in den Konservierungsstoffen Thiomersal oder Timerfonat) nach und nach vom Markt entfernt werden. Ein Problemszenario wäre konkret der Fall, in dem bei einem Amalgamträger, der mindestens eine Goldfüllung besitzt und gerade wegen einer Weltreise mit multiplen Impfungen behandelt wurde, erhöhte Quecksilberwerte nachgewiesen werden.
Amalgam gilt allerdings als das Füllungsmaterial mit dem niedrigsten Allergiepotential. Eine Allergie auf Amalgam ist sehr selten. Allerdings kann ein im Säuglingsalter (Alter < 1 Jahr) durch quecksilberhaltige Impfungen (siehe oben) sensibilisierter Mensch mit höherer Wahrscheinlichkeit besagte Quecksilberallergie entwickeln.
Die Quecksilberallergie ist in der Regel eine zelluläre Sensibilisierung vom Typ IV (Spättyp). Aus diesem Grund kann eine Allergie gegen Quecksilber mittels Kurzzeitepikutantest auf der Haut in der Regel nicht festgestellt werden. Dieses ist aber mit einem Langzeitepikutantest oder einem Lymphozytentransformationstest möglich.
Im Jahre 1997 wurde zum Umgang mit Quecksilberamalgam ein Konsenspapier des Bundesgesundheitsministeriums, des BfArM sowie diverser zahnärztlicher Gesellschaften und Institutionen veröffentlicht. Ähnliche Empfehlungen kamen in den letzten Jahren von der EU. Im Dezember 2004 erschien eine Studie des "Life Sciences Research Office" der USA: Eine Auswertung aller Forschungsarbeiten seit 1996 fand keinen Nachweis der Gefährdung durch Amalgamfüllungen.
Eine aktuelle und umfassende Literaturstudie des Instituts für Krankenhaushygiene der Universitätsklinik Freiburg kam dagegen zu dem Schluss: „Aufgrund der Berücksichtigung aller verfügbaren Daten kann Amalgam weder medizinisch, arbeitsmedizinisch noch ökologisch als sicheres Zahnfüllungsmaterial bezeichnet werden.“
Als Gegengifte kommen bei einer chronischen wie akuten Quecksilbervergiftung die Chelatbildner DMPS und DMSA zum Einsatz. Diese bilden mit Quecksilber- und anderen Metallatomen wasserlösliche Komplexe, die dann über den Urin oder Stuhl ausgeschieden werden können. Diese Behandlung kann jedoch zu massiven Nebenwirkungen durch Ausscheiden notwendiger Spurenelemente führen.
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1. Broschüre des BfArM: „Amalgame in der zahnärztlichen Therapie“
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