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Überblick:

Zahnärztliche Chirurgie

Zahnärztliche Chirurgie

Die zahnärztliche Chirurgie unternimmt chirurgische Eingriffe im Mundraum, also Operationen, welche die Zähne, den Kiefer und die Weichgewebe der Mundhöhle betreffen.

Von der zahnärztlichen Chirurgie abzugrenzen ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Diese wird nicht durch Zahnärzte oder in zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (Oralchirurgen) durchgeführt, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Diese haben sowohl Medizin, als auch Zahnmedizin studiert und sind auf Wiederherstellungen im gesamten Gesichtsbereich spezialisiert. Kieferchirurgen widmen sich allerdings auch zusätzlich Eingriffen im Mundbereich.

Zahnärztliche Maßnahmen in Form von Füllungstherapie oder Ähnlichem werden von Oralchirurgen normalerweise nicht durchgeführt. Daher ist eine gute Zusammenarbeit mit dem behandelnden Zahnarzt wichtig.

Amputation

Eine Amputation ist die Entfernung von Teilen der Zahnkrone oder des Zahnwurzelanteils unter Erhalt des restlichen Zahns. Dies ist nicht bei allen Zähnen möglich, sondern kommt vor allem für die hinteren Backenzähne in Frage.

Die Amputation wird bei Zahnwurzeln eingesetzt, deren Zahnhalteapparat begrenzt zerstört ist (zum Beispiel bei tiefen parodontalen Taschen oder bei tiefer Wurzel karies).

Vor der Operation wird mithilfe von Röntgenaufnahmen geklärt, ob die restlichen Wurzeln des Zahns noch erhaltungswürdig sind. Meistens wird versucht den Zahn als Pfeiler für eine Prothese zu erhalten.

Chirurgische Parodontaltherapien

Es ist nicht möglich, fortgeschrittene entzündliche Erkrankungen des Zahnhalteapparats ( Parodontopathien) ohne Operation zu behandeln. Chirurgische Maßnahmen unterstützen die Heilung, etwa nach der Behandlung sehr tiefer, stark entzündeter parodontaler Taschen.

Bei ungenügender Zahnpflege werden Zahnbeläge (Plaque) nicht restlos entfernt. In den Belägen befinden sich viele Bakterien, die sich dadurch schnell vermehren können. In der Folge können sich Zahnfleischentzündungen bilden, bei denen sich das Zahnfleisch rötet und anschwillt und schließlich anfängt sich zurückzubilden. Zu diesem Zeitpunkt können zwischen Zähnen und Zahnfleisch Taschen entstehen, in denen sich die Bakterien ungestört immer weiter vermehren können. Eine optimale Mundhygiene ist hier kaum noch möglich. Unbehandelt können die Bakterien von hier aus auch den Kieferknochen angreifen und durch dessen Abbau dazu führen, dass der Zahn immer lockerer sitzt, bis er schließlich ausfällt. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass sich die Bakterien von hier aus über die Blutbahn in andere Körpergewebe ausbreiten und die Entstehung von Krankheiten wie Diabetes mellitus, Schlaganfall oder Herzinfarkt begünstigen können.

Als chirurgische Maßnahme wird das Zahnfleisch der Tasche derart zurechtgeschnitten, dass keine Nischen mehr vorhanden sind. Die darunter liegenden Ablagerungen werden entfernt. Hat sich Knochengewebe bereits zurückgebildet, kann es zu diesem Zeitpunkt wieder durch körpereigene Knochensubstanz (z.B. aus der Hüfte) regeneriert oder durch Knochersatzmaterialien ersetzt werden.

Eine mögliche Komplikation der Zahnfleischstraffung ist eine Schrumpfung des Zahnfleischs, wodurch die Zähne länger erscheinen als zuvor und die Zahnhälse unter Umständen freiliegen. Eine Zahnfleischrekonstruktion, auch aus ästhetischen Gründen, ist in den meisten Fällen möglich. Dafür werden aus anderen Bereichen der Mundschleimhaut kleine Gewebestücke entfernt und an den entstandenen Lücken transplantiert.

Nach der Operation ist für das Ausheilen der Operationswunde eine optimale Mundhygiene besonders wichtig.

Quelle: www.onmeda.de

 

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