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Finanzen - Nachhilfe im Zahn-Rechnen

Stand: März 2005

Was Zahnersatz kostetDie neuen Regelungen für Zahnersatz geben Kassenpatienten mehr Freiheit - und mehr Verantwortung.

Was zahlt die Kasse?

Die seit Jahresanfang gültige Neuregelung begünstigt all jene, die ihre Lücken nicht mit der Standardlösung füllen wollen. Früher galt: Stand im Kassenkatalog, dass eine Brücke ausreicht, dann zahlte die Versicherung auch nur für sie dazu. Entschied sich der Patient stattdessen für ein Implantat, sah er von der Kasse keinen Cent und musste alles selbst zahlen.

Jetzt aber geben die gesetzlichen Versicherer zum Zahnersatz einen vorher festgelegten Betrag dazu - egal, ob der Patient sich für die billigste Variante entscheidet oder für die beste. Wie hoch der Betrag ist, hängt von zwei Faktoren ab: der Art der zu füllenden Lücke und dem Bonusheft des Versicherten.

Das Bonusheft bringt all jenen Vorteile, die mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen und sich das mit einem Stempel bestätigen lassen. Nach fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss der Kasse um 20 Prozent. Nach zehn Jahren Stempel sammeln gibt es einen Aufschlag von 30 Prozent (siehe auch Tabelle). Nach einer Härtefallregelung können Geringverdiener den doppelten Festbetrag erhalten. Alles, was über dem Kassenzuschuss liegt, muss der Patient selbst finanzieren.

Wie viel muss der Patient zahlen?

Was Zahnersatz kostet, hängt zu einem großen Teil davon ab, für welchen Standard sich der Patient entscheidet. Aber auch die Be-handlungs- und Laborkosten sind keine feste Größe. Denn für den Löwenanteil der Kosten bei den aufwendigeren und moderneren Verfahren ist auch der Kassenversicherte hier nun „Privatpatient". Das heißt, für alles, was über den Kassenstandard hinausgeht, darf sich der Arzt an der „Gebührenordnung für Zahnärzte", kurz GOZ, orientieren. Der Zahnarzt kann die GOZ-Sätze nach eigenem Ermessen vervielfachen. Üblicherweise wird der 2,3-fache oder 3,5-fache Satz abgerechnet. Auch die Materialkosten und Honorare der Labore variieren.

Je teurer die Behandlung wird, desto mehr kann es sich für den Patienten lohnen, Vergleichsangebote mehrerer Zahnärzte einzuholen. Am Anfang aller Zahnersatz-Behandlungen steht nämlich stets ein Kostenvoranschlag - auf Versicherungsdeutsch der „Heil- und Kostenplan". Und den muss der Zahnarzt kostenlos erstellen.

Worauf muss man bei einer Zusatzversicherung achten?

Die angebotenen Zusatzversicherungen für Zahnersatz sind so unterschiedlich, dass sie sich nur schwer miteinander vergleichen lassen. Auf jeden Fall sollte man sich vor einer Unterschrift genau anschauen, welche Leistungen eingeschlossen sind. Mögliche Fallen:

  • Viele Policen sind noch nach den alten Regeln konzipiert worden, als es noch keine Festzuschüsse gab. Bei einigen Verträgen zahlt die Versicherung nur für die billige Standardversorgung. Wer so einen Vertrag abschließt, nimmt sich faktisch die Möglichkeit, einen Zahnersatz besserer Qualität zu wählen.
  • Einige Versicherungen erstatten zwar die Auslagen für mehrere Arten von Zahnersatz - aber nicht für Implantate.
  • Es gibt Assekuranzen, die Policen nur im Paket mit anderen Leistungen beim Arzt oder Heilpraktiker anbieten. Das macht es schwierig, das Preis-Leistungs-Verhältnis einzuschätzen.

Gut vergleichbar sind Zusatzversicherungen, die einen festen Prozentsatz des Rechnungsbetrags erstatten. Bei der R+V Versicherung zum Beispiel gibt es Tarife mit einer Abdeckung von 30, 40 oder 50 Prozent der Gesamtkosten. Dem 30er-Tarif hat die Stiftung Warentest kürzlich ein besonders günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bescheinigt. Auch Angebote der Central Krankenversicherung und der Debeka schnitten gut ab.

 

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