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Zahlencode der Zähne
Zur Vermeidung von Missverständnissen gibt es ein spezifisches System zur genauen Bezeichnung der Zähne, das so genannte FDI-System. Die Zähne des Menschen werden in der Zahnheilkunde durch die Gebissformel eindeutig bezeichnet. Das Gebiss wird dazu in 4 Quadranten unterteilt, d. h. pro Kiefer erfolgt die Teilung zwischen den mittleren Schneidezähnen. Diese Quadranten dienen als erste Ziffer der Zahnbezeichnung:
- oben rechts = 1 (bei Milchzähnen: 5)
- oben links = 2 (bei Milchzähnen: 6)
- unten links = 3 (bei Milchzähnen: 7)
- unten rechts = 4 (bei Milchzähnen: 8)

Die einzelnen Zähne werden dann jeweils von vorn beginnend durchnummeriert. Der linke untere Weisheitszahn trägt somit die Bezeichnung 38 (sprich: drei-acht), während der erste obere linke Schneidezahn als 21 (sprich: zwei-eins) bezeichnet wird.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass in der Zahnmedizin – wie auch in der Allgemein-Medizin – das System grundsätzlich aus der Sicht des Patienten geschildert wird (Merke: „Die rechte Hand ist immer und aus jeder Blickrichtung die rechte Hand“). Das heißt, während beispielsweise Zahn 38, der linke untere Weisheitszahn, beim Patienten in der linken Mundhälfte liegt, wird die Linke vom gegenübersitzenden Behandler als rechts wahrgenommen.
Das Gebiss des Kinds (Milchgebiss) besteht aus 20 Zähnen, das Gebiss des Erwachsenen aus 32 so genannten "bleibenden Zähnen" (einschließlich Weisheitszähne).
Folgende Zahntypen kommen beim Erwachsenengebiss vor:
8 Schneidezähne,
4 Eckzähne,
8 Prämolare,
12 Molare.
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