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Finanzamt - Geld zurück für Zahnbehandlungen
Viele Zahnbehandlungen sind sehr teuer und belasten das Budget der Patienten, vor allem wenn die Krankenkassen oder Zahnzusatzversicherungen nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen. Allerdings hat man als Patient und Steuerzahler die Möglichkeit, die durch eine Zahnbehandlung entstandenen Kosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Dabei sind Selbstbehalte zu beachten, die von der Einkommenssituation und der Familiensituation abhängen.
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